Mastergarden GaLaBau · Bolanden / Alzey
Leistung – Bäume

Baumpflege und Baumfällung

Baumpflege und Baumfällung für private Auftraggeber in Bolanden, Kirchheimbolanden, Alzey und Rheinhessen – Kronenpflege, Totholz herausnehmen, Rückschnitt in der passenden Jahreszeit, Fällung mit Abtransport.

Was wir machen

Erst ansehen, dann sägen.

Ein Baum, der Sorgen macht, muss nicht weg. Häufig reicht es, Totholz herauszunehmen, die Krone auszulichten und den Aufbau zu ordnen. Ein Baum mit gepflegter Krone steht im Sturm besser als einer, in dem abgestorbene Äste hängen – und abgestorbene Äste fallen irgendwann von selbst, meist zum ungünstigsten Zeitpunkt.

Obstbäume schneidet man traditionell im Winter bei frostfreiem Wetter, Ziersträucher am besten nach der Blüte. Einen Sommerschnitt bei Obstbäumen machen wir nur, wenn Sie ihn ausdrücklich wollen: er bremst den Wuchs, kostet aber Ertrag. Bei Hochstämmen im Straßenraum stimmen wir Anfahrt und Stellfläche für das Gerät vorher ab.

Für eine Baumfällung sprechen abgestorbene Kronenteile, Pilzbefall am Stammfuß, Risse im Holz oder Wurzeln, die Fundamente oder Leitungen anheben. Wir sehen uns den Baum vor Ort an und sagen, was nötig ist – nicht, was teurer ist. Wichtig: In vielen Gemeinden ist das Fällen ab einem bestimmten Stammumfang genehmigungspflichtig. Das klären wir vor dem Termin.

Was dazugehört
Häufige Fragen

Häufige Fragen zu Baumpflege und Fällung.

Obstbäume traditionell im Winter (Januar bis März) bei frostfreiem Wetter. Ziersträucher am besten nach der Blüte, sonst schneidet man die Knospen des nächsten Jahres weg. Formschnitt an Hecken zweimal pro Jahr, im Juni und August. Beim Aufmaß gehen wir die Gehölze einzeln durch und legen die Termine fest.

Häufig reicht Pflege: Totholz herausnehmen, die Krone auslichten, den Standort im Blick behalten. Für eine Baumfällung sprechen abgestorbene Kronenteile, Pilzbefall am Stammfuß, Risse im Holz oder Wurzeln, die Fundamente oder Leitungen anheben.

Wir sehen uns den Baum vor Ort an und sagen, was nötig ist – nicht, was teurer ist.

Oft ja. Viele Gemeinden haben eine Baumschutzsatzung, die das Fällen ab einem bestimmten Stammumfang genehmigungspflichtig macht – die Grenzen und Ausnahmen sind von Ort zu Ort unterschiedlich. Wir prüfen das für Ihre Gemeinde, bevor ein Termin gemacht wird. Unabhängig davon gilt die Brutzeit-Sperre nach § 39 Bundesnaturschutzgesetz vom 1. März bis 30. September.

Das Holz nehmen wir mit und entsorgen es – oder wir lassen es abgelängt bei Ihnen, wenn Sie einen Kamin haben. Der Wurzelstock kann stehen bleiben, ausgefräst oder ausgegraben werden; was sinnvoll ist, hängt davon ab, was an der Stelle später hin soll. Eine neue Rasen- oder Pflasterfläche verträgt keinen verbleibenden Stock.

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